Förderkurse

Lernende können während der Arbeitszeit Förderkurs im Umfang von bis zu einem halben Tag pro Woche besuchen, sofern die Leistungen der obligatorischen schulischen Bildung eine zusätzliche schulische Belastung erlauben. Eine Verweigerung dieses Rechts aus betrieblichen Gründen ist dann zulässig, wenn die Leistungen im Lehrbetrieb nicht genügen. Die durchschnittliche Abwesenheit vom Lehrbetrieb darf einschliesslich des obligatorischen Unterrichts zwei Tage pro Woche nicht überschreiten.


Der Besuch von Förderkursen ist für Lernende unentgeltlich – und dies an allen kantonalen Berufsfachschulen des Kantons Zürich. Es können auch Freifächer an anderen kantonalen Berufsfachschulen belegt werden. Lernende, welche die obligatorische schulische Bildung an der ABZ besuchen können zum Beispiel auch Freikurse an der EB Zürich (Kantonale Berufsschule für Weiterbildung), der TBZ (Technische Berufsschule Zürich) usw. belegen.

Unser Angebot:

Anmeldung

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Allgemeinbildung/Sprache

26H214

Donnerstag: ABU Unterricht für Bühnentänzer/innen EFZ in Englisch

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26H248

Montag: Sprachförderung Grundkurs

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26H249

Dienstag: Sprachförderung Grundkurs

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26H250

Mittwoch: Sprachförderung Grundkurs

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26H251a

Donnerstag: Sprachförderung Grundkurs

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26H251b

Donnerstag: Sprachförderung mit Sprachlernstrategien

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26H252

Freitag: Sprachförderung Grundkurs

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26H253

Mittwoch: Sprachförderung Fortgeschrittener Grundkurs

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26H258

Dienstag: Brush up your English for ABZH

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26H333

Dienstag: Französisch Stützkurs

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27F214

Donnerstag: ABU Unterricht für Bühnentänzer/innen EFZ in Englisch

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27F333

Dienstag: Französisch Stützkurs

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